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Neue Regeln für Lastenvelos in der Schweiz – was seit Sommer 2025 gilt

  • Autorenbild: Aline Küenzler
    Aline Küenzler
  • 31. März
  • 2 Min. Lesezeit

Seit dem 1. Juli 2025 gelten in der Schweiz neue Verkehrsregeln für E-Bikes und Lastenvelos. Mit diesen Anpassungen reagiert der Bund auf die wachsende Bedeutung der Velo-Logistik und auf neue Fahrzeugtypen im urbanen Verkehr. Ziel der neuen Vorschriften ist es, die Sicherheit zu erhöhen und gleichzeitig das Potenzial von Lastenvelos für Transport und Logistik besser zu nutzen.

Für Velokuriere, Velolieferdienste und andere professionelle Nutzerinnen und Nutzer bringen die neuen Regeln mehrere wichtige Änderungen.



Neue Kategorie für schwere Cargo-Bikes

Eine zentrale Neuerung ist die Einführung einer neuen Fahrzeugkategorie: schwere Motorfahrräder. Dazu gehören Lastenvelos mit mindestens drei Rädern und einer Tretunterstützung bis 25 km/h sowie einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 450 kg. Diese Fahrzeuge ermöglichen grössere und schwerere Transporte und eröffnen neue Einsatzmöglichkeiten für die urbane Logistik.

Für diese Kategorie gelten allerdings zusätzliche Anforderungen, etwa ein Führerausweis der Kategorie M, ein Kontrollschild sowie eine Helmpflicht.


Mehr Transportmöglichkeiten

Die neuen Vorschriften erleichtern den Einsatz von Lastenvelos in verschiedenen Bereichen. So dürfen beispielsweise bis zu vier Kinder in einem Lastenvelo transportiert werden, sofern geeignete Sitzplätze und Sicherheitsgurte vorhanden sind. Gleichzeitig können zweirädrige Lastenvelos mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h neu bis zu 250 kg Gesamtgewicht aufweisen. Gerade für Lieferdienste, Detailhandel oder städtische Dienstleistungen eröffnet dies neue Möglichkeiten für effiziente Transporte auf der letzten Meile.


Anpassungen bei Verkehrsregeln und Infrastruktur

Mit den neuen Regeln wurde auch die Verkehrsführung angepasst. So können Kantone und Gemeinden künftig entscheiden, ob schnelle oder schwere E-Bikes auf bestimmten Strecken von der Pflicht zur Benutzung von Radwegen ausgenommen werden. Zudem wurde die Signalisation präzisiert: Das Fahrradsymbol gilt nun für eine breitere Gruppe von Fahrzeugen, darunter auch Lastenvelos. Darüber hinaus schafft die Gesetzgebung die Grundlage dafür, dass Städte eigene Parkflächen für Cargo-Bikes und Velos mit Anhängern einrichten können.


Bedeutung für die Velologistik

Für die Velologistik in der Schweiz sind diese Anpassungen ein wichtiger Schritt. Höhere Gewichtslimiten und klarere Regeln ermöglichen neue Einsatzbereiche für Lastenvelos. Etwa in der Paketlogistik, im Detailhandel oder bei Transport von Nahrungsmitteln sind Maximalgewichte entscheidend. Dazu ist eine zusätzliche Erhöhung des aktuellen Maximalgewichts von 80 kg für Anhänger anzustreben.


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